Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Seebachgebiet Osthofen hat am 07.12.2022 gemäß § 15 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) Rheinland-Pfalz in der aktuellen Form folgenden Wirtschaftsplan beschlossen, der hiermit bekannt gemacht wird: Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat mit Schreiben vom 20.12.2022 mitgeteilt, dass gegen den Wirtschaftsplan und die Stellenübersicht keine Bedenken bestehen.