Zweckverband Wasserversorgung für das Seebachgebiet

Foto: Rudolf Uhrig

Ende des 19. Jahrhunderts war man aufgrund von Bevölkerungszunahme, geringer örtlicher Wasservorkommen und einiger sehr trockener Jahre in weiten Teilen Rheinhessens um eine zentrale Wasserversorgung bemüht.

Ab 1899 verliefen im damaligen Kreis Worms erste Voruntersuchungen und Rentabilitätsberechnungen im Sand, aber durch die größer werdende Anzahl interessierter Gemeinden und nach erfolgreichen Pumpversuchen im Jahr 1904 wurde schlussendlich der „Verein zum Bau und Betrieb der Wasserversorgungsanlage für das Seebachgebiet“ mit Sitz in Osthofen gegründet. Im März 1905 erfolgte nach Verleihung der Rechtsfähigkeit die Umbenennung in „Wasserversorgungsverband für das Seebachgebiet“.

Der heute bestehende „Zweckverband Wasserversorgung für das Seebachgebiet“ wird getragen von den Verbandsmitgliedern
und umfasst folgende Verbands-/Ortsgemeinden, Städte bzw. Stadtteile:

Stadt Worms
Abenheim, Heppenheim, Pfeddersheim, Rheindürkheim

VG Alzey-Land
Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim

VG Eich
Eich, Hamm, Mettenheim

VG Monsheim
Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein, Wachenheim

VG Wonnegau
Bechtheim, Bermersheim, Dittelsheim-Heßloch, Frettenheim, Gundersheim, Gundheim, Hangen-Weisheim, Hochborn, Monzernheim, Stadt Osthofen, Westhofen

Der Zweckverband führt das Wasserwerk und die dazugehörigen Anlagen in Form eines Eigenbetriebes. Zweck des Eigenbetriebes ist es, die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen.

Organe des Zweckverbandes

Verbandsversammlung

Jedes Verbandsmitglied ist mit einer bestimmten Anzahl Vertreter in der Verbandsversammlung vertreten. Die Verbandsversammlung wählt einen Verbandsvorsteher, seine Stellvertreter sowie einen Werkausschuss.

Zu den weiteren Zuständigkeiten der Verbandsversammlung zählen unter anderem das Recht, Satzungen zu erlassen und zu ändern, die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan sowie die Entscheidung über die mittel- und langfristigen Planungen.

Wirtschaftsplan (pdf)

Verbandsvorsteher

Der Verbandsvorsteher ist ehrenamtlich tätig. Er ist der Dienstvorgesetzte der Bediensteten des Zweckverbandes.

Werkausschuss

Unter Leitung des Verbandsvorstehers finden regelmäßig Sitzungen des Werkausschusses statt. Einerseits informiert hier die Werkleitung die Werkausschussmitglieder über alle wichtigen Angelegenheiten und andererseits werden u.a. die allgemeinen Grundsätze der Wirtschaftsführung und Vermögensverwaltung für den Eigenbetrieb festgelegt sowie Beschlüsse getätigt.

Versorgungsgebiet

Details zum Versorgungsgebiets finden Sie hier

Verbandsordnung

Verbandsordnung (pdf)