Der Wasserwerk Zweckverband Seebachgebiet, nachfolgend WZS genannt, stellt ab dem Jahre 2026 von mechanischen Wasserzählern auf Ultraschall-Wasserzähler um, die gegenüber dem herkömmlichen Wasserzähler die Durchflussmenge nicht mechanisch, sondern per Ultraschall ermitteln.
Die Umstellung erfolgt sukzessive in den nächsten 6 Jahren im Eichturnus. Vor der Umstellung erhalten Sie ein Anschreiben, das zu den Neuerungen informiert.
Die Auslesung der Zähler ist deutlich effektiver. Die Zählerdaten werden ohne Risiko von Ablese- und Übermittlungsfehler tagesgenau gewonnen.
Die erhöhte Lebensdauer sowie die längere Eichgültigkeit sind ebenso gegeben. Ein weiterer Pluspunkt liegt in der Betriebssicherheit und der Verbesserung der technischen Netzüberwachung des Rohrnetzes.
Die Eichfrist des in Ihrem Anwesen verbauten Zählers ist abgelaufen. In diesem Zug wird der mechanische Zähler durch einen Ultraschall-Wasserzähler ersetzt.
Sie erhalten eine Information zum Zählerwechsel und im weiteren Verlauf eine Ankündigung des Zählerwechsels, entweder von uns direkt oder durch eine von uns beauftrage Firma. Selbstverständlich können sich alle Mitarbeiter ausweisen.
Eine Ablesung direkt am Wasserzähler im Haus ist zukünftig nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Terminvereinbarungen für Ablesungen oder der Aufwand für Selbstablesungen entfallen ebenso wie Nachablesungen wegen der Übermittlung falscher Werte.
Die Zähler können auch Betriebsmeldungen bei Störungen übertragen.
Ein Display informiert über die vorliegenden Warnmeldungen, sodass der Kunde zeitnah handeln kann. So können beispielsweise Leckagen oder Schleichwasserverluste frühzeitig erkannt sowie Wasserverluste vermieden werden.
Ultraschall-Wasserzähler arbeiten gegenüber den bisher eingesetzten mechanischen Wasserzähler ohne bewegliche Teile. Daher sind sie nahezu verschleißfrei und messen den Wasserverbrauch dauerhaft präzise.
Gleichzeitig können die Wechselintervalle um mehrere Jahre verlängert werden, somit sind seltener Zählerwechsel erforderlich, was den Aufwand sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch für den WZS reduziert.
Der Zähler ist batteriebetrieben. Diese Batterie versorgt das Messsystem als auch die Funkeinheit für mehr als 12 Jahre mit Energie.
Die elektromagnetische Strahlung des Systems ist auf Grund dieser technischen Gegebenheiten im Vergleich zu anderen Hochfrequenzfunkquellen wie z.B. Radio, Funk- oder Mobiltelefonie oder Fernsehen äußerst gering und liegt weit unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Die maximale Sendeleistung beträgt nur 0,025 Watt bei einer Frequenz von 868 MHz. Die Daten werden nur einmal am Tag gesendet, die Übertragung eines Telegramms für das NB-IoT-Verfahren dauert nur wenige Sekunden.
Zum Vergleich: Schon ein einminütiges Telefonat mit einem Mobiltelefon übertrifft die Strahlendosis, die der Wasserzähler in der gesamten Einsatzzeit aussendet.
Die eingesetzten Ultraschall-Wasserzähler erfassen und übertragen vor allem den Zählerstand (aktueller Zählerstand, Stichtagszählerstand z.B. zum Jahresende).
Leckagen, Rückfluss, Manipulationen und „trockene Zähler“ werden vom Zähler erkannt und melden dies am Gerät und bei Übertragung als „Alarm“.
Höchst- und Mindestdurchflüsse werden berechnet und im Zähler gespeichert. Darüber hinaus meldet der Zähler bei Auslesung seine Zählernummer und zählerspezifische Daten (z.B. Konfiguration, Batteriekapazität, Betriebsstunden).
Der WZS hat sich für das Modell QALCOSONIC W1 des Herstellers Heitland entschieden.
https://heitland-gmbh.de/portfolio/qalcosonic_w1/


Grundsätzlich können Sie den Einbau eines Ultraschall-Wasserzählers nicht verweigern. Wir verweisen hierzu auf § 18 AVB Wasser V, wonach das Versorgungsunternehmen die Art des Wasserzählers bestimmen kann.
Gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht Ihnen aber unter bestimmten Umständen das Recht zu, der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Sie müssen hierzu die Gründe für Ihren Widerspruch darlegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben müssen.
Bei Versorgung von zwei Wohneinheiten auf einem Grundstück mit nur einem Hausanschluss kann durch Ausschluss der Verbrauchswerte der einen Wohneinheit auf die Verbrauchswerte der anderen Wohneinheit leicht geschlossen werden, dadurch greifen nur bei einer oder höchstens zwei Wohneinheiten die datenschutzrechtlichen Regelungen.