Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir als Wasserwerk Zweckverband Seebachgebiet sind bemüht, unser Onlineangebot im Einklang mit den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften des BFSG und European Accessibility Act barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Onlineangebot unter der Internetadresse https://www.wzs-osthofen.de/.

Allgemeine Beschreibung

Über diese Webseite bieten wir unseren Kunden und Interessenten der Wasserversorgung im Gebiet der Stadt Worms (Abenheim, Heppenheim, Pfeddersheim, Rheindürkheim) sowie den Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich, Monsheim und Wonnegau verschiedene Informationen und Serviceleistungen zum Thema Wasserversorgung an. So können Sie sich zu Themen wie „Trinkwasser“ oder „Enthärtungsanlage“ informieren, als Kunde aber auch Ihren Zählerstand online angeben oder verschiedene Formulare für Anfragen etc. herunterladen.

Anbieter

Wasserwerk Zweckverband Seebachgebiet
Rheinstraße 71
67574 Osthofen
Telefon: 06242 5005-0
E-Mail: info@wzs-osthofen.de

Gesetzliche Anforderungen

Die gesetzlichen Anforderungen an die vorliegende Erklärung folgen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG in Verbindung mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Marktüberwachungsbehörde

Zuständige Marktüberwachungsbehörde im Sinne des § 20 BFSG ist:
„Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) mit Sitz in Magdeburg, Sachsen-Anhalt,

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen