Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Seebachgebiet Osthofen hat am 07.12.2021 gemäß § 15 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) Rheinland-Pfalz in der aktuellen Form folgenden Wirtschaftsplan beschlossen, der hiermit bekannt gemacht wird: Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat mit Schreiben vom 21.12.2021 mitgeteilt, dass gegen den Wirtschaftsplan und die Stellenübersicht keine Bedenken bestehen.
Wirtschaftsplan 2022
06.01.2022

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