Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Seebachgebiet Osthofen hat am 04.12.2019 gemäß §15 Eigenbetriebs-und Anstaltsverordnung (EigAnVO) Rheinland-Pfalz in der aktuellen Form folgenden Wirtschaftsplan beschlossen, der hiermit bekannt gemacht wird: Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat mit Schreiben vom 16.01.2020 mitgeteilt, dass gegen den Wirtschaftsplan und die Stellenübersicht keine Bedenken bestehen.