Die gute Nachricht für unsere Kunden: Sie müssen nichts tun!
Das Wasserwerk wird die Senkung der Mehrwertsteuer weitergeben. Die Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2020 wird komplett mit dem verringerten Mehrwertsteuersatz berechnet. Somit ist eine Zwischenablesung nicht notwendig.
Der derzeit vereinbarte Abschlag bleibt gleich, zu viel gezahlte Beiträge werden mit der Jahresabrechnung erstattet. Dies gilt bei Grund- und Arbeitspreisen.