Uran ist ein auf der Erde weit verbreitetes Schwermetall. In unterschiedlichen Konzentrationen und Verbindungen kommt es als natürlicher Bestandteil in verschiedenen Gesteinen und Mineralien sowie im Boden, in der Luft und im Wasser vor. Für den Urangehalt im Trinkwasser gibt es zurzeit keinen gesetzlichen Grenzwert. Deshalb sind die Wasserversorgungsunternehmen nicht verpflichtet, ihr Wasser auf Uran zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.

Das radiologische Risiko durch Uran, das durch die Nahrung einschließlich Trink- und Mineralwasser aufgenommen wird, ist sehr gering. Bei der Festlegung von Grenz- oder Richtwerten für Uran ist deshalb vorrangig die chemische Wirkung zu beachten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahr 2005 einen Leitwert von 15 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser veröffentlicht. Dieser Wert wird von der Weltgesundheitsorganisation bei lebenslanger Aufnahme als duldbar angesehen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in seiner Beurteilung diesen Leitwert übernommen und im Jahr 2007 wieder bestätigt. Das Umweltbundesamt (UBA) hat zuletzt im Jahr 2005 empfohlen, für alle Bevölkerungsgruppen einen Leitwert von 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser einzuhalten. Bei Urankonzentrationen im Bereich zwischen 10 und 20 Mikrogramm pro Liter wird dem Gesundheitsamt empfohlen, zusammen mit dem Wasserversorger darauf hinzuwirken, den Urangehalt des Trinkwassers auf den Leitwert abzusenken. Dafür steht ein Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung.

Für natürliches Mineralwasser und für Trinkwasser ist kein gesetzlicher Urangrenzwert vorgeschrieben. Mineralwasser kann seit Ende 2006 mit einem Hinweis auf die Eignung zur Zubereitung von Säuglingsnahrung beworben werden, wenn ein Urangehalt von 2 Mikrogramm pro Liter nicht überschritten wird. Diese Anforderung hat für Trinkwasser und natürliches Mineralwasser, das nicht diesen Hinweis trägt, keine rechtliche Bedeutung. Im Landesuntersuchungsamt werden die von den Gesundheitsämtern stichprobenartig entnommenen Trinkwasserproben aus großen Wasserversorgungsanlagen untersucht, seit dem Jahr 2004 auch auf Uran. Nach diesen Ergebnissen wurde in keiner Trinkwasserprobe aus Rheinland-Pfalz der Leitwert der Weltgesundheitsorganisation von 15 Mikrogramm Uran pro Liter überschritten. Zu den Untersuchungsergebnissen: Hochbehälter Bechtheim-West 3 Mikrogramm Uran pro Liter Wasserwerk Osthofen < 0,5 Mikrogramm Uran pro Liter Ein „<“ – Zeichen bedeutet, dass der festgestellte Gehalt unterhalb des nachfolgenden Zahlenwertes liegt (entspricht der Bestimmungsgrenze).