Trinkwasserampel

Die Trinkwasserampel stellt die aktuelle Situation in der Wassergewinnung und für die Lieferung an den Verbraucher dar. Die Einhaltung dieser Empfehlungen durch die Verbraucher kann wesentlich dazu beitragen, auch in Zeiten natürlich hoher Verbräuche einen Trinkwassernotstand zu vermeiden. Dazu werden zu den einzelnen Ampelphasen Hinweise für den Umgang mit Trinkwasser gegeben.

Die Trinkwasserampel veranschaulicht dem Verbraucher, wie verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umgegangen werden kann um Versorgungsengpässe zu vermeiden.

Der Trinkwasserverbrauch befindet sich im Durchschnittsbereich. Die Gewinnungsanlagen arbeiten mit normaler Förderleistung. Für den Erhalt dieser Ampelphase ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Trinkwasserverbrauch wichtig.

Der Trinkwasserverbrauch liegt nahe dem Spitzenverbrauch. Die Gewinnungsanlagen arbeiten mit nahezu voller Leistung. Der Verbrauch kann gerade noch gedeckt werden. Eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist notwendig.

Bitte halten Sie folgende Regeln ein:

  • Trinkwasser sparsam verwenden und nur wenn es notwendig ist.
  • Beschränken Sie die Bewässerung von Gärten und Rasen auf das Notwendigste.
  • Nutzen Sie kein Trinkwasser für Reinigungsarbeiten an Gebäuden oder Fahrzeugen.
  • Unterlassen Sie das Befüllen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern.
  • Sprechen Sie größere Entnahmemengen unbedingt mit dem Wasserversorger ab.
  • Die Durchführung von nassen Löschübungen der Feuerwehren ist möglichst zu unterlassen und mit dem Versorger abzustimmen.

Der Trinkwasserverbrauch liegt deutlich über dem Spitzenwert. Die Gewinnungsanlagen sind voll ausgelastet. Eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist zwingend notwendig um einen Trinkwassernotstand zu vermeiden.
Die Einhaltung der folgenden Regeln ist absolut notwendig:

  • Der Trinkwasserverbrauch ist in allen Bereichen auf das notwendigste zu beschränken.
  • Die Bewässerung von Gärten und Rasen ist einzustellen.
  • Das Befüllen von Pools und Zisternen sowie Wassertanks ist verboten.
  • Die Wasserentnahme aus Standrohren ist sofort zu stoppen.
  • Das Durchführen von nassen Löschübungen durch die Feuerwehr ist verboten.

Der Wasserverbrauch liegt über der maximal möglichen Förderung der Gewinnungsanlagen. Es wird mehr Trinkwasser entnommen als gefördert. Der erforderliche Versorgungsdruck kann nicht aufrechterhalten werden. Es kommt zu Versorgungsengpässen.

Durch die Gefahrenabwehrverordnung sind zusätzlich zu den Regelungen aus der Rotphase folgende Regeln zwingend einzuhalten:

  • Bewässern und Beregnen von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Flächen, Gärten und Kleingärten ist untersagt.
  • Die Verwendung von Trinkwasser zum Kühlen oder Reinigen von Geräten ist untersagt.
  • Das Reinigen von Fahrzeugen, Geräten oder Gebäuden ist untersagt.
  • Die Nutzung von Trinkwasser ist nur für den persönlichen, menschlichen Gebrauch, wie Körperpflege, zubereiten von Mahlzeiten gestattet.